Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) kann zur Gesundheit von Zähnen und Zahnfleisch beitragen und wird von der AOK unterstützt.
Eine Patientin bei der professionellen Zahnreinigung.© iStock / filadendron

Inhalte im Überblick

    Was ist eine professionelle Zahnreinigung?

    Eine professionelle Zahnreinigung, auch PZR genannt, ist eine intensive Reinigung der Zähne, die in zahnärztlichen Praxen von speziell ausgebildeten Fachkräften durchgeführt wird. Bei der PZR werden Plaque, Zahnstein und Verfärbungen auf den Zähnen entfernt sowie die Zahnzwischenräume und Zahnfleischränder gründlich gereinigt. Die professionelle Zahnreinigung kann dazu beitragen, Karies, Zahnfleischentzündungen und Parodontitis zu verhindern und die Mundgesundheit zu erhalten.

    Die professionelle Zahnreinigung ist nicht mit einer Zahnsteinentfernung zu verwechseln. Die Zahnsteinentfernung ist Teil der zahnärztlichen Vorsorge, die regelmäßig durchgeführt werden sollte.

    Ablauf einer professionellen Zahnreinigung

    Eine professionelle Zahnreinigung umfasst mehrere Schritte, um Zahnbeläge, Zahnstein und Verfärbungen zu entfernen. Dazu kommen spezielle Handgeräte und Instrumente zum Einsatz, die zum Beispiel mit Ultraschall oder Pulverstrahl arbeiten.

    Die PZR-Behandlung besteht in der Regel aus:

    • Untersuchung der Mundhygienesituation und Feststellung des Bedarfs
    • Entfernung der weichen und harten Zahnbeläge
    • Reinigung der Zahnzwischenräume
    • Politur der gereinigten Flächen mit einer fluoridhaltigen Paste
    • Auftragen eines fluoridhaltigen Gels oder Lackes
    • Beratung zur individuellen Mundhygiene

    Nutzen einer professionellen Zahnreinigung

    Mit Hilfe der professionellen Zahnreinigung werden hartnäckige Ablagerungen und bakterielle Beläge an schwer zugänglichen Zahnflächen entfernt. In Kombination mit der täglichen Zahnpflege, einschließlich der Reinigung der Zahnzwischenräume, kann die PZR Karies deutlich reduzieren und einer Parodontitis vorbeugen. Sie kann zudem das Aussehen der Zähne verbessern, indem Verfärbungen durch Tee, Kaffee oder Nikotin entfernt werden. Für Menschen mit Parodontitis ist die PZR zudem eine gute Ergänzung für eine erfolgreiche Behandlung und soll darüber hinaus helfen, einer erneuten Erkrankung dauerhaft vorzubeugen.

    Wichtig: Regelmäßig zur Zahnvorsorge

    Die Zahnvorsorge gehört zu den regelmäßigen Präventionsmaßnahmen und wird Erwachsenen zweimal im Jahr empfohlen. Sie trägt dazu bei, Probleme frühzeitig zu erkennen und die Zahngesundheit bis ins hohe Alter zu erhalten. Die AOK übernimmt die Kosten dafür.

    Mehr Informationen zu den zahnärztlichen Vorsorgeleistungen

    Kosten einer professionellen Zahnreinigung

    Die professionelle Zahnreinigung ist eine private Leistung, die Sie selbst zahlen. Die Kosten für die PZR werden Ihnen von der zahnärztlichen Praxis individuell nach Aufwand und Dauer der Behandlung in Rechnung gestellt. Einige Krankenkassen bieten jedoch Zuschüsse für die PZR. Wie sich Ihre AOK an den Kosten beteiligt, erfahren Sie hier.

    Zusatzleistung: 40 Euro Zuschuss

    Die professionelle Zahnreinigung spielt für die Zahngesundheit eine zentrale Rolle. Zahnflächen und schwer erreichbare Stellen, an denen die normale Zahnbürste versagt, werden dadurch gründlich gereinigt. Die AOK PLUS zahlt einen Zuschuss:

    • Versicherte ab 18 Jahren: Zuschuss von bis zu 40 Euro im Kalenderjahr.
    • Versicherte jeden Alters: Vorsorgezuschuss von bis zu 50 Euro je Kalenderhalbjahr ergänzend zu einer kieferorthopädischen Behandlung mit Multibrackets (fest sitzende Apparatur)
    • Wer darf die professionelle Zahnreinigung durchführen lassen?

      • Für Erwachsene ab 18 Jahren

      Sie können diese Leistung in fast allen Zahnarztpraxen in Anspruch nehmen, da sie ein effektives Mittel zur Gesunderhaltung der Zähne ist. Die Präventionsmaßnahme wird vom Zahnarzt selbst beziehungsweise von Prophylaxe- oder Zahnarzthelfen vorgenommen.

      • Für Kinder und Jugendliche

      Die erweiterte Vorsorgeleistung für Kinder und Jugendliche bei einer kieferorthopädisch genehmigten Behandlung mit einer fest sitzenden Apparatur (Multibracket) muss durch den behandelnden Kieferorthopäden oder kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt erfolgen. Damit wird die Qualität der Vorsorgeleistung sichergestellt.

    • Welche Leistungen beinhaltet der Zuschuss?

      • Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf den Zahn- und Wurzeloberflächen 
      • Reinigung der Zahnzwischenräume  
      • Entfernen des Biofilms 
      • Oberflächenpolitur der Zähne   
      • geeignete Fluoridierungsmaßnahmen je Zahn 
      • Entfernen und Wiedereingliederung von Bögen und allen Zusatzteilen bei Kindern und Jugendlichen in kieferorthopädischer Behandlung 
    • Welche Kosten können anfallen?

      Informieren Sie sich vor der Behandlung über den Umfang der Maßnahme und die anfallenden Kosten. Diese hängen unter anderem von den angebotenen Leistungen, der Anzahl der noch vorhandenen Zähne und dem jeweiligen Aufwand ab.

      Ist der Rechnungsbetrag niedriger als 40 Euro beziehungsweise 50 Euro (PZR-KFO) wird der Zuschuss in Höhe des Rechnungsbetrags geleistet.

    • Wie hilft die PZR bei Kindern und Jugendlichen?

      Bei Kindern und Jugendlichen mit fest sitzenden Apparaturen ist die tägliche Zahnpflege im Vergleich zu einer Behandlung mit einer herausnehmbaren Spange erschwert. Eine tägliche gründliche Zahnpflege und die Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen sind hier nicht immer ausreichend.

      Aus zahnmedizinischer Sicht besteht mit der ergänzenden Durchführung einer mindestens halbjährlichen professionellen Zahnreinigung ein deutlich geringeres Risiko einer Zahnerkrankung.

      Damit trägt die AOK PLUS zur Erhaltung der Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Behandlungsbedarf bei, welche aufgrund ihres Alters bisher keinen Anspruch auf einen Kostenzuschuss zur professionellen Zahnreinigung hatten.

    Wie läuft die Kostenerstattung ab?

    Reichen Sie nach der professionellen Zahnreinigung einfach die Rechnung Ihres Zahnarztes oder Kieferorthopäden bei uns ein. Sie haben dafür mehrere Möglichkeiten:

    Wenn sich Ihre Bankverbindung seit der letzten Zahlung geändert hat, geben Sie bitte Ihre aktuellen Daten auf der Rechnung an. Ist der Rechnungsbetrag niedriger als 40 Euro beziehungsweise 50 Euro (Reinigung mit Zahnspange), wird der Zuschuss in Höhe des Rechnungsbetrags geleistet.

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    Aktualisiert: 03.05.2024

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