Zusatzversicherung für Zuschüsse zu Hilfsmitteln und alternativen Heilmethoden
Warum Hilfsmittel und alternative Heilmethoden bezuschussen?
Die AOK übernimmt als gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich die Kosten für eine Vielzahl von Heilmitteln und Hilfsmitteln. Eine Voraussetzung ist in der Regel, dass sie von Ärzten verordnet wurden. Dazu gehören zum Beispiel Krankengymnastik, Massagen, Hörgeräte, Rollstühle und viele mehr. Bei den alternativen Heilmethoden kann die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Kosten für Behandlungen übernehmen.
Doch mit der Zusatzversicherung für Zuschüsse zu Hilfsmitteln und alternativen Heilmethoden können AOK-Mitglieder in vielen Regionen den Rahmen der gesetzlichen Versorgung überwinden.
Die AOK bezuschusst in vielen Regionen den Bezug von bestimmten Hilfsmitteln und die Behandlung mit alternativen Heilmethoden, zum Beispiel der Homöopathie oder der Naturheilkunde im Rahmen der Zusatzversicherung. Damit schafft die AOK Patienten, die eine umfassendere oder ganzheitliche medizinische Versorgung benötigen, eine günstige und faire Alternative.
AOK-meinExtra AMBULANT
Gesundheit im Gleichgewicht: mehr Leistung – weniger Zuzahlung mit der Ambulanten Zusatzversicherung der DKV in Kooperation mit der AOK Hessen. Reduzieren Sie Ihre Zuzahlungen für Brille, Vorsorge, Medikamente, Alternativmedizin und mehr. Außerdem profitieren Sie von umfangreichen Leistungen zur Gesundheitsförderung.
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