Der Vorstand der AOK

Die Führung der elf regionalen AOKs (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen/Bremerhaven, Hessen, Niedersachsen, Nordost, NordWest, PLUS, Rheinland/Hamburg, Rheinland-Pfalz/Saarland und Sachsen-Anhalt) hat der Vorstand inne. Er wird nach demokratischen Prinzipien gewählt.

Inhalte im Überblick

    Die Aufgaben des AOK-Vorstands

    Die hauptamtliche Führung der AOK, der Vorstand, wird vom Verwaltungsrat für jeweils sechs Jahre gewählt. Diese Position wird je nach AOK von einer oder zwei Personen ausgeübt.

    Der hauptamtliche Vorstand ist dabei für alle Abläufe und das Management des gesamten Geschäftsablaufes verantwortlich. Er führt die AOK als marktorientiertes Gesamtunternehmen nach modernen Management-Prinzipien. Die Menschen an der Spitze der AOK verfügen aufgrund langjähriger Erfahrung über exzellentes Know-how im Management der Gesundheitskasse.

    Der Vorstand vertritt die AOK gerichtlich und außergerichtlich.

    Wer wählt den Vorstand?

    Die AOK ist eine starke, demokratische Gemeinschaft. In der regelmäßig stattfindenden Sozialwahl bestimmen die Versicherten sowie die Arbeitgeber über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der regionalen AOKs.

    Dieser Verwaltungsrat aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern wählt den hauptamtlichen Vorstand der AOK.

    Lesen Sie hier mehr über die Selbstverwaltung der AOK, den Verwaltungsrat und dessen Aufgaben.

    Was die Sozialwahl ist, wann sie stattfindet und wie sie funktioniert, finden Sie hier.

    Die AOK informiert transparent und umfassend

    Die AOK steht für Transparenz. Das gilt auch für die Bezüge der AOK-Vorstände. Gemäß § 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV veröffentlichen wir daher einmal im Jahr die Gehälter der Vorstände für das zurückliegende Jahr.

    Die Bezüge auch der AOK-Vorstände setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Dazu gehören neben der Grundvergütung auch variable erfolgsabhängige Prämien und die Nutzung von Dienstwagen.

    Die Höhe der Vorstandsvergütung und Zulagen legt der Verwaltungsrat der Krankenkasse fest. Der ehrenamtliche Rat aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern prüft auch die Jahresrechnungsergebnisse und verabschiedet den Haushalt.

    Der Vorstand der AOK Niedersachsen

    Der Vorstand der AOK Niedersachsen besteht aus drei Personen und wird vom Verwaltungsrat auf sechs Jahre gewählt.

    Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen

    Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen© AOK
    Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen

    Dr. Jürgen Peter
    Hildesheimer Straße 273
    30519 Hannover

    Telefon: 0511 8701-0
    Fax: 0511 8701-10109

    Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen

    Jan Seeger, Mitglied des Vorstands der AOK Niedersachsen© AOK
    Jan Seeger, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen

    Jan Seeger
    Hildesheimer Straße 273
    30519 Hannover

    Telefon: 0511 8701-0
    Fax: 0511 8701-10109

    Mitglied des Vorstands der AOK Niedersachsen

    Sandra Kuwatsch, Mitglied des Vorstands
    Sandra Kuwatsch, Mitglied des Vorstands

    Sandra Kuwatsch
    Hildesheimer Straße 273
    30519 Hannover

    Telefon: 0511 8701-0
    Fax: 0511 8701-10109

    Vergütung der AOK-Vorstände

    2023 erhielt der Vorstandsvorsitzende der AOK Niedersachsen eine Grundvergütung von 221.731,00 Euro und eine Zulage von 55.432,75 Euro.
    Sein Stellvertreter erhielt 2023 eine Grundvergütung von 179.032,00 Euro und eine Zulage von 35.806,40 Euro.
    Das Mitglied des Vorstands erhielt eine Grundvergütung von 113.333,28 Euro und keine Zulage für 2023.

    Der Vorstand der AOK Niedersachsen mit insgesamt über 3 Millionen Versicherten verantwortete 2023 ein Haushaltsvolumen von 12,74 Mrd. Euro in der Krankenversicherung und 2,93 Mrd. Euro in der Pflegeversicherung.

    Aktualisiert: 14.03.2024

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