Pflegebetten
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Inhalte im Überblick
Vorteile von Pflegebetten
Nicht immer reicht ein handelsübliches Bett, um den besonderen Bedürfnissen einer pflegenden Person gerecht zu werden. Pflegebetten bieten mit besonderer Stabilität und zahlreichen Funktionen Pflegepersonen einen größeren Komfort, zum Beispiel einer höhenverstellbaren Liegefläche. Dadurch können Pflegetätigkeiten auch bequem im Stehen vorgenommen werden.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Für Pflegebedürftige mit einem festgestellten Pflegegrad, die über weite Teile des Tages im Bett gepflegt werden, ist eine Kostenübernahme für ein Pflegebett durch die AOK möglich.
Ein Pflegebett können Sie formlos bei Ihrer AOK beantragen.
Diese Leistungen übernimmt die AOK
Für Hilfsmittel gilt: Die AOK schließt Verträge mit qualifizierten Lieferanten ab und zahlt die Kosten in der vertraglich vereinbarten Höhe.
Das zahlen Sie dazu
Ein Pflegebett zählt zu den Hilfsmitteln. Versicherte ab 18 Jahren übernehmen dafür eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro, sofern sie nicht zuzahlungsbefreit sind.
Alternativen zum Pflegebett
Anstelle eines Pflegebettes, können am eigenen Bett Zurüstungen angebracht werden, um die Mobilität zu steigern. Dazu zählen Bettgalgen oder Aufrichthilfen.
Was leistet die AOK Bremen/Bremerhaven bei Pflegebetten?
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat mit der Pflegekasse der Handelskrankenkasse Bremen (HKK) einen Vertrag über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten) geschlossen.
Hier finden Sie den Vertrag (PDF, 261 KB).
Die Produktbeschreibungen finden Sie hier (PDF, 231 KB).
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